Im schleswig-holsteinischen Schulgesetz ist festgelegt, dass alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Aus gesundheitlichen Gründen ist eine zeitlich begrenzte Beurlaubung im Ausnahmefall möglich. Wird Ihr Kind nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, so ist Ihr Kind ein „Kann-Kind“.

Möchten Sie, dass Ihr Kind noch mit 5 Jahren/knappen 6 Jahren eingeschult wird, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Sie melden Ihr Kind zum regulären Anmeldetermin an.
  • Ihr Kind wird vom schulärztlichen Dienst zur Untersuchung eingeladen.
  • Die Schule lädt das Kind zu einem Vormittag ein, um am Unterricht teilzunehmen.
  • In Rücksprache mit dem schulärztlichen Dienst und den Erziehern im Kindergarten entscheiden wir als Schule, ob wir das Kann-Kind aufnehmen.

Wir als Schule empfehlen einen engen Austausch mit den Erzieherinnen im Kindergarten.

Klaus-Groth Schule Husum | Richard-von-Hagn-Str. 40 | 25813 Husum
Tel.: 04841-74602 | Fax: 04841-73013 | E-Mail: Klaus-Groth-Schule.Husum@Schule.LandSH.de